Rahmenvereinbarung für ökumenische Partnerschaft in Ober- und Untergrombach
Wir leben Ökumene in den beiden Ortsteilen auf Grundlage von ökumenischen Rahmenvereinbarungen.
Sie legen Vorhaben und Ziele im ökumenischen Miteinander unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten verbindlich fest. Die Vereinbarung in Untergrombach folgte im Jahr 2012 der bereits im Dezember 2005 geschlossenen Vereinbarung in Obergrombach.
„Diese Rahmenvereinbarung für ökumenische Partnerschaften versteht sich als gemeinsame Verpflichtung zur Zusammenarbeit aufgrund der „Charta Oecumenica - Leitlinien für die Zusammenarbeit der christlichen Kirchen in Europa“. Sie will die ökumenische Zusammenarbeit zwischen Pfarrgemeinden und Pfarreien fördern und stärken und einen dafür verbindlichen Maßstab setzen. Diese Vereinbarung hat keinen kirchenrechtlich gesetzlichen Charakter. Ihre Verbindlichkeit besteht in der Selbstverpflichtung der beteiligten Pfarrgemeinden und Pfarreien, diese Vereinbarung mit Leben zu füllen.“ (Vorwort der Rahmenvereinbarung).
„Diese Rahmenvereinbarung für ökumenische Partnerschaften versteht sich als gemeinsame Verpflichtung zur Zusammenarbeit aufgrund der „Charta Oecumenica - Leitlinien für die Zusammenarbeit der christlichen Kirchen in Europa“. Sie will die ökumenische Zusammenarbeit zwischen Pfarrgemeinden und Pfarreien fördern und stärken und einen dafür verbindlichen Maßstab setzen. Diese Vereinbarung hat keinen kirchenrechtlich gesetzlichen Charakter. Ihre Verbindlichkeit besteht in der Selbstverpflichtung der beteiligten Pfarrgemeinden und Pfarreien, diese Vereinbarung mit Leben zu füllen.“ (Vorwort der Rahmenvereinbarung).




