Ökumene |
Rahmenvereinbarung für ökumenische Partnerschaften auch in Untergrombach
Die ökumenische Vereinbarung legt Vorhaben und
Ziele im ökumenischen Miteinander unter Berücksichtigung der örtlichen
Gegebenheiten verbindlich fest.
Die Vereinbarung in Untergrombach folgt der
bereits im Dezember 2005 geschlossenen
Vereinbarung in Obergrombach.
„Diese Rahmenvereinbarung für ökumenische Partnerschaften versteht sich als
gemeinsame Verpflichtung zur Zusammenarbeit aufgrund der „Charta Oecumenica -
Leitlinien für die Zusammenarbeit der christlichen Kirchen in Europa“. Sie will
die ökumenische Zusammenarbeit zwischen Pfarrgemeinden und Pfarreien fördern und
stärken und einen dafür verbindlichen Maßstab setzen. Diese Vereinbarung hat
keinen kirchenrechtlich gesetzlichen Charakter. Ihre Verbindlichkeit besteht in
der Selbstverpflichtung der beteiligten Pfarrgemeinden und Pfarreien, diese
Vereinbarung mit Leben zu füllen.“ (Vorwort der Rahmenvereinbarung).